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Kontakt

Dorfgemeinschaft Balzhofen e.V.

Vorsitzender: Thomas Haunß
Riedstraße 6, 77815 Bühl

E-Mail: dorfgemeinschaft@balzhofen.com

Dorfgemeinschaft Balzhofen e.V.

Die Dorfgemeinschaft Balzhofen e.V. wurde am 17.November 2009 gegründet. Der Zweck des Vereins ist die Förderung, Erhaltung und Pflege der gemeinsamen Dorfkultur sowie der Förderung des Brauchtums in Balzhofen. Vereinszweck ist zudem die Förderung und Durchführung kultureller Veranstaltungen, die Unterstützung und Förderung sozialer und kirchlicher Anliegen und die Förderung der Lebens- und Wohnqualität in Balzhofen.

Wir investieren regelmäßig in die Ortsverschönerung, in die Brauchtumspflege und in Anschaffungen die allen Balzhöfner Einwohnern, Vereinen und Gruppen zu Gute kommen.

Ziele des Vereins

Ziel des Vereins ist zudem die Durchführung der gemeinsamen Veranstaltungen bei denen alle Balzhöfner Vereine und Gruppen beteiligt sind. Dies sind insbesondere die Fastnachtsveranstaltungen des Halbmu Balzhofen und das Patroziniumsfest der Frauengemeinschaft Balzhofen. Daher ist jeder örtliche Verein auch Mitglied im Vorstand. Dies sind derzeit der Obst- und Gartenbauverein Balzhofen e.V., die Katholische Frauengemeinschaft Balzhofen, der Musikverein „Harmonie“ Balzhofen e.V. sowie die Freiwillige Feuerwehr Bühl, Abteilung Balzhofen.

Gruppen der Dorfgemeinschaft

Daneben hat die Dorfgemeinschaft Balzhofen auch eigene Gruppen, dazu gehören das Fastnachtsteam des „Halbmu Balzhofen“ sowie das Maibaumteam. Es finden regelmäßig Vorstandssitzungen statt bei denen aktuelle Balzhöfner Themen besprochen werden.

Engagement

Die Dorfgemeinschaft Balzhofen e.V. bietet den Balzhöfnern auch die Möglichkeit sich im Ort vielseitig zu engagieren. Wer eine Gruppe gründen möchte kann dies gerne unter dem Dach der Dorfgemeinschaft Balzhofen e.V. verwirklichen. Sprechen Sie uns einfach an.  Neue Mitglieder sind ebenso recht herzlich willkommen. Den Mitgliedsantrag finden Sie im Downloadbereich.

Wissenswertes

Vorstand Dorfgemeinschaft e.V.

Der geschäftsführende Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Thomas Haunß, Eva-Maria Kurz, Michaela Riehle, Lothar Götz (v.l.)

1.Vorsitzender: Thomas Haunß
2.Vorsitzender: Lothar Götz
Schriftführerin: Eva-Maria Kurz
Kassiererin: Michaela Riehle

Links

Satzung

Der Dorfgemeinschaft Balzhofen e.V.

Gegründet 2009

 

§ 1 Zweck des Vereins und Verwirklichung des Satzungszweckes
Der Verein „Dorfgemeinschaft Balzhofen“ mit Sitz in Balzhofen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung

Zweck des Vereins ist die Förderung, Erhaltung und Pflege der gemeinsamen Dorfkultur sowie der Förderung des Brauchtums in Balzhofen. Vereinszweck ist zudem die Förderung und Durchführung kultureller Veranstaltungen, die Unterstützung und Förderung sozialer und kirchlicher Anliegen und die Förderung der Lebens- und Wohnqualität in Balzhofen.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung der Fastnachtsveran-staltungen des „Halbmu Balzhofen“, die Durchführung von Theaterveranstaltungen, durch die Pflege des Liedgutes und des Chorgesanges und die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Heimatlichen Brauchtums.

§ 2 Selbstlose Tätigkeit
Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Verwendung der Mittel
Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.

§ 4 Begünstigung
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Vermögensverwendung bei Auflösung der Körperschaft
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das vermögen des Vereins an die Stadt Bühl, Ortsverwaltung Balzhofen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke für den Stadtteil Balzhofen zu verwenden hat.

§ 6 Name und Sitz des Vereins
Der Verein wurde am 17. November 2009 gegründet und führt den Namen:

„Dorfgemeinschaft Balzhofen“

Der Verein hat seinen Sitz in Bühl-Balzhofen.
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.V.

§ 7 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereines ist das Kalenderjahr.

§ 8 Gruppen des Vereines:
Der Verein besteht aus Gruppen die dem unter §1 genannten Zweck dienen. Über die Bildung der Gruppen entscheidet die Gesamtvorstandschaft. Jede Gruppe stellt einen Gruppensprecher, dieser ist als Gruppenvertreter stimmberechtigter Beisitzer bei den Vorstandssitzungen.

§ 9 Mitglieder
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person, jede juristische Person und jeder nicht eingetragene Verein werden, der/die bereit ist, die Ziele und Aufgaben des Vereins zu unterstützen.

a)   Aktive Mitglieder sind alle, die sich in einer der unter §8 genannten Gruppen engagieren. Aktive Mitglieder können auch Einzelpersonen werden die sich nicht in einer Gruppe engagieren, den Vereinszweck jedoch in sonstiger Weise aktiv unterstützen möchten.

b)   Passive Mitglieder des Vereines sind alle, die sich nicht aktiv beteiligen.

Über die Höhe und die Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung

§ 10 Erwerb der Mitgliedschaft
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich beim Verein zu stellen. Hierzu werden die vom Verein angefertigten Aufnahmeanträge empfohlen. Der Antrag muss den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum sowie die Anschrift des Antragstellers enthalten.

Im Antrag muss der Antragsteller erklären, ob er als aktives oder passives Mitglied dem Verein „Dorfgemeinschaft Balzhofen“ beitreten will. Aktive Mitglieder erklären, in welcher Gruppierung oder in welcher Art sie den Verein unterstützen werden.

Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

§ 11 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet mit

a)   Dem Tod des Mitglieds

b)   dem freiwilligen Austritt des Mitgliedes. Dieser erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand und ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres zulässig

c)   Durch ein Ausschlussverfahren. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch einen Beschluss des Gesamtvorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied mit einer Frist von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich persönlich vor der Gesamtvorstandschaft schriftlich zu rechtfertigen.

Die Mitglieder haben bei Ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereines keinerlei Anspruch auf Teile des Vereinsvermögens.

§ 12 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:

a)     die Mitgliederversammlung
b)     der Vorstand

§ 13 Vorstand
Die Gesamtvorstandschaft setzt sich wie folgt zusammen:

a)   Der geschäftsführende Vorstand:
–        1. Vorsitzender
–        2. Vorsitzender
–        Schriftführer
–        Kassier

b)   Dem erweiterten Vorstand:
–        Der jeweilige Gruppensprecher wie unter §8 aufgeführt.
–        Der jeweilige gesetzliche Vertreter jedes Balzhofener Vereines.
–        Der jeweilige Ortsbeauftragte des Stadtteils Balzhofen sofern er nicht dem Vorstand angehört.

Die Vereinsleitung wird vom 1. Vorsitzenden wahrgenommen der hierbei vom 2. Vorsitzenden unterstützt, bzw. vertreten wird. Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende. Jeder hat Alleinvertretungsrecht.

§ 14 Kassenprüfer
Von der Mitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Amtszeit von 1 Jahr zu wählen, diese dürfen nicht dem Vorstand angehören. Wiederwahl ist zulässig.

§ 15 Amtsdauer und Durchführung der Vorstandswahlen
Die Bildung des geschäftsführenden Vorstandes erfolgt in der Mitgliederversammlung.

Der geschäftsführende Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des geschäftsführenden Vorstandes im Amt.

Jedes Vorstandsmitglied des geschäftsführenden Vorstandes ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder.

Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes während der Amtsperiode aus, so kann die Gesamtvorstandschaft ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen wählen.

Die Wahl kann geheim oder per Akklamation stattfinden. Dies wird vor der Wahl durch Handzeichen in der Mitgliederversammlung bestimmt.

Für die Wahl ist die absolute Mehrheit notwendig.

§ 16 Beschlussfassung der Gesamtvorstandschaft
Die Gesamtvorstandschaft fasst ihre Beschlüsse im allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden, einberufen werden. Die Einladung an alle Mitglieder der Gesamtvorstandschaft erfolgt schriftlich oder per email mit Mitteilung der Tagesordnung, im Ausnahmefall kann hierzu auch nur mündlich eingeladen werden.

Die Sitzung leitet der 1.Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende.

Die Gesamtvorstandschaft ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, anwesend sind.

Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung.

Die Beschlüsse dieser Sitzungen werden durch den Schriftführer in einer Niederschrift (Protokoll) festgehalten, die vom Sitzungsleiter vor Verteilung an die Mitglieder geprüft wird. Die Verteilung der Niederschrift an die Vorstandsmitglieder kann schriftlich, oder schriftlich per email erfolgen. Sie ist ohne Unterschrift gültig.

Das Protokoll soll Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer, die gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.

Eine Abschrift des Protokolls erhalten alle Mitglieder der Gesamtvorstandschaft.

§ 17 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres statt. Sie ist mindestens zwei Wochen vorher durch öffentliche Bekanntmachung in den Stadtnachrichten unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Tagesordnung setzt der Gesamtvorstand fest.

Anträge von Mitgliedern an die Mitgliederversammlung sind spätestens sechs Tage vor ihrem Zusammentritt schriftlich an den 1. Vorsitzenden zu richten.

Die Mitgliederversammlung ist öffentlich.

Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden geleitet, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied.

Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.

Wahlberechtigt sind alle aktiven und passiven Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr.

Der Vorsitzende muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn der Gesamtvorstand dies beschließt oder mindestens 1/3 der Mitglieder dies verlangen.

Die Beschlüsse dieser Mitgliederversammlung werden durch den Schriftführer im Protokoll festgehalten, das vom Sitzungsleiter nach Niederschrift überprüft wird. Das Protokoll soll Ort und Zeit der Mitgliederversammlung, die Namen der Teilnehmer (Anwesenheitsliste), die gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten. Eine Abschrift des Protokolls erhalten alle Mitglieder der Vorstandschaft schriftlich oder per email.

§ 18 Satzungsänderung
Zur Änderung der Satzung oder der Auflösung des Vereines ist die Zustimmung von 2/3 der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlichen.

§ 19 Auflösung des Vereines
Die Auflösung des Vereines kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in §18 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern diese Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. und 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Für die Verwendung des Vereinsvermögens gelten die in §5 genannten Bestimmungen.

§ 20 Übergangsbestimmung
Weitere Einzelheiten zu dieser Satzung können in einer Geschäftsordnung festgelegt werden. Diese wird vom der Gesamtvorstand erlassen.

§ 21 Datenschutz

1)     Regelungen zum Datenschutz
(1)   Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder des Vereins erhoben und in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert, genutzt und verarbeitet.

(2)   Mit dem Betritt eines Mitgliedes nimmt der Verein alle für die Mitgliedschaft im Verein relevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung) auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

(3)   Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks nützlich sind (wie etwa Telefon, Fax und E-Mail) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

(4)   Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
a)  auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO,
b) auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO,
c)  auf Löschung nach Art. 17 DSGVO,
d) auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO,
e) auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO,
f) Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO und
g) auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO.

(5)   Den Funktions- und Amtsträgern in den Organen des Vereins, allen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

(6)   Weitere Datenschutzregelungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Verein sind in einer gesonderten Datenschutzordnung schriftlich niedergelegt. Diese Datenschutzordnung wird vom Vorstand des Vereins beschlossen.

2.    Mitgliedschaftspflichten
(1) Mit der Aufnahme in den Verein erkennt das Mitglied die Satzung an. Es verpflichtet sich die Satzungsregelungen und die Ordnungen des Vereins sowie die Beschlüsse der Vereinsorga-ne zu befolgen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.  Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend über Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich zu informieren. Dazu gehört insbesondere:
a)  die Mitteilung von Anschriftenänderungen
b)  Änderung der Bankverbindung bei der Teilnahme am Einzugsverfahren
c) Mitteilung von persönlichen Veränderungen, die für das Beitragswesen relevant sind

(2) Nachteile, die dem Mitglied dadurch entstehen, dass es dem Verein die erforderlichen Änderungen nach Abs. (1) nicht mitteilt, gehen nicht zu Lasten des Vereins und können diesem nicht entgegengehalten werden. Entsteht dem Verein dadurch ein Schaden, ist das Mitglied zum Ausgleich verpflichtet.

Bühl-Balzhofen, den 23. März 2019

Aktuelles aus der Dorfgemeinschaft Balzhofen e.V.

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Nach nun vier Jahren mit wunderschönen Stationen im ganzen Dorf haben wir den Eindruck, dass eine schöpferische Pause guttun würde. Dies war deutlich am Rücklauf der Teilnahmecoupons zu erkennen. Das ist ...

„700 Jahre Balzhofen in 2025“ Aufruf zur Kreativsitzung am 04. November 2024

Im kommendem Jahr 2025 feiert Balzhofen das 700-jährige Jubiläum. um dieses Jubiläum gebührend feiern zu können ist die...

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Am Sonntag, 21. Juli feiern wir in Balzhofen das traditionelle Anna-Fest in und um dem Haus Harmonie. Das Anna-Fest wird zu Ehren der

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Ab dem 01. Juni 2024 bietet die Dorfgemeinschaft Balzhofen e.V. Fitnesskurse im Haus Harmonie an. Es gibt drei verschiedene Kurse...

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Am 2. März 2024 fand im Vereinsheim Balzhofen die Mitgliederversammlung der Dorfgemeinschaft Balzhofen statt. Der Vorsitzende Thomas Haunß berichtete umfassend über das vergangene Geschäftsjahr 2023 und zog insgesamt eine positive Bilanz. Alle Veranstaltungen ...

Video vom Balzhofener Adventslichterweg 2023

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Am 1. Dezember ist es wieder soweit: Unser Lichterweg-Adventskalender startet nun schon zum 4. Mal und verspricht wieder stimmungsvolle Abend Spaziergänge durchs Dorf...... Bitte klicken Sie für den vollständigen Bericht mit dem Wegweiser auf den Titel oder auf "Weiterlesen"

St.-Anna-Fest 2023

Am Sonntag, 23. Juli, feiern wir unser Patroziniumsfest zu Ehren der Heiligen Anna. Der Gottesdienst mit Pfarrer Fuchs, der traditionell bei gutem Wetter unter freiem Himmel stattfindet, beginnt ...

Einladung zur Mitgliederversammlung der Dorfgemeinschaft Balzhofen e.V.

Am Samstag, 21. Januar 2023 findet die ordentliche Mitgliederversammlung der Dorfgemeinschaft ....

Video Adventslichterweg 2022

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Am 6. Januar 2023 endet der 3. Balzhofener Advents-Lichterweg. Begonnen hat dieser am 1. Dezember und täglich kam eine neue Station dazu. Gestaltet wurden diese Stationen von ....

Adventslichterweg 2022

Die Dorfgemeinschaft Balzhofen e.V. veranstaltet in diesem Jahr zum 3. mal den Balzhofener Advents-Lichterweg. Nach dem Erfolg der letzten beiden Jahre haben sich in diesem Jahr...

St.-Anna-Fest 2022

Am Sonntag, 31. Juli, feiern wir unser Patroziniumsfest zu Ehren der Heiligen Anna. Nach nun 2 Jahren Abstinenz können wir das Fest in diesem jahr wieder durchführen. Der Gottesdienst, der traditionell bei gutem Wetter....

Einladung zur Mitgliederversammlung 2022 der Dorfgemeinschaft Balzhofen e.V.

Am Samstag, 22. Januar 2022 findet um 20:00Uhr die Mitgliederversammlung der Dorfgemeinschaft Balzhofen e.V. statt. Wegen den aktuellen Einschränkungen wird