Eingemeindung in die Große Kreisstadt Bühl

Am 7. März 1968 wurde vom Landtag Baden-Württemberg die Gemeindereform verabschiedet. Viele kleine Gemeinden schlossen sich daraufhin zu größeren, stärkeren Einheiten zusammen. Auch die eigenständige Gemeinde Balzhofen mit eigenem Bürgermeister und Gemeinderat gab schließlich die Selbständigkeit auf und ist seit dem 01.01.1972 Teil der Großen Kreisstadt Bühl. Viele Gespräche und Verhandlungstermine gingen dem voraus, auch Überlegungen mit anderen Lösungen wurden diskutiert und beraten. Die Gespräche mit der Stadt Bühl begannen im Februar 1971. Am 26. April erfolgte eine Bürgerabstimmung in Balzhofen zur Eingemeindung nach Bühl. Von den 262 Stimmberechtigten nahmen 181 Personen an der Abstimmung teil. Davon entschieden sich 160 Personen für den Beitritt zu Bühl, 19 Personen entschieden sich dagegen.
Bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung in Balzhofen am 12. Mai 1971 unter der Anwesenheit des Bürgermeisters Otto Krampfert und den Gemeinderatsmitgliedern Ludwig Götz, Edmund Hensel, Josef Karcher, Franz Metzinger, Alois Reith und Arnold Schultheiß wurde dann der Beitritt zu Bühl einstimmig beschlossen. Im Sitzungsprotokoll dieser Gemeinderatssitzung ist unter dem 1. Tagesordnungspunkt dazu folgendes vermerkt:
„Unter Bezug auf die §§ 8 und 9 der Gemeindeordnung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Balzhofen die Eingliederung der Gemeinde Balzhofen in die Stadt Bühl und stimmt der Vereinbarung über die Eingliederung nebst Anhang zu dieser Vereinbarung zu. Der Bürgermeister wird beauftragt das Vertragswerk – Vereinbarung nebst Anhang zur Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Balzhofen in die Stadt Bühl – formell abzuschließen und die erforderliche Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig“

Am 17. Mai 1971 wurde dann in einem feierlichen Festakt im Sitzungssaal des Bühler Rathauses von dem Balzhofener Bürgermeister Otto Krampfert und vom Bühler Bürgermeister Erich Burger der Vertrag unterzeichnet. Am 1. Januar 1972 endete somit die Selbständigeit der Gemeinde Balzhofen. Die unechte Teilortswahl sicherte seither dass mindestens 1 Balzhofner im Bühler Gemeinderat Mitglied ist. Im Jahr 2006 wurde die unechte Teilortswahl abgeschafft. Daneben wurde im Rahmen der Eingemeindung die Stelle des/der Ortsbeauftragte/n geschaffen. Damit ist gewährleistet, dass sich immer ein Ansprechpartner um die Anliegen der Bürger/innen kümmert und die Geschicke und die Entwicklung des Stadtteils Balzhofen leitet, beeinflusst und auch gegenüber der Stadt Bühl vertritt.

 

Der Festakt der Unterzeichnung des Eingemeindungsvertrages am 17. Mai 1971 wurde mit einer Filmaufnahme festgehalten. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Stadtgeschichtlichen Institutes der Stadt Bühl.

Copryght: Stadt Bühl, Stadtgeschichtliches Institut

 

Text: Thomas Haunß

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